AfD-Antrag mit Mehrheit im Stadtrat Dresden

In Dresden gibt es keine Brandmauer gegen „Rechts“, so im Kern die Stadtratsfraktionen von CDU und FDP am gestrigen 21. März 2024. Hintergrund war ein Antrag der AfD-Stadtratsfraktion zur Einführung einer „Bezahlkarte für Asylbewerber“, der eine denkbar knappe Mehrheit von 33 zu 32 Stimmen ohne Enthaltungen erhielt.

Eine Mehrheit, die nur mit allen Stimmen aus der CDU und FDP zu erreichen war.

Symbolbild: Über 15.000 Menschen in Dresden demonstrierten zum wiederholten Mal mit der Slogan „Wir sind die Brandmauer“.

Die Zustimmung der CDU zum AfD-Antrag muss um so mehr verwundern, als die Fraktion einen eigenen Antrag zur „Bezahlkarte“, jedoch weniger restriktiv, auf der Tagesordnung im Rat stehen hat.

Die öffentlichen Reaktionen vielen entsprechend scharf aus:

Laut der „Welt“ würde sich der CDU-Vorsitzende den Sachverhalt genau ansehen und sich mit dem Kreisvorsitzenden und Landesvorsitzenden, Michael Kretschmer, beraten und den Sachverhalt bewerten.

*Der Kreisvorsitzende der CDU Dresden, Dr. Markus Reichel äußerte sich in einem Mitglieder-Newsletter, welcher mir vorliegt. „Sinnvolle Anliegen können nicht über Anträge einer Partei durchgesetzt werden, die als gesichert rechtsextrem eingestuft ist; wir können diesen nicht zustimmen!“ Aber: „Unsere Initiativen werden nicht dadurch falsch, weil sie von einer Partei wie der AfD unterstützt werden.

Der KV-Vorsitzende bezeichnete die CDU-Zustimmung als einmaligen Vorgang, der keinen „Testballon für die Zusammenarbeit mit der AfD“ darstelle. Konsequenzen für die CDU-Fraktion in Dresden werden keine angekündigt. Vielmehr soll die Fraktion weiter unterstützt und gestärkt werden.

Für viele dürfte dennoch klar sein: Beim Kampf gegen „Rechts“ und für Demokratie und Menschenrechte ist auf die CDU und die FDP kein verlass! Die Enttäuschung über das Abstimmungsverhalten war ebenfalls auf „X“ zu vernehmen:

Die CDU und FDP in Dresden hat sich mit ihrer Zustimmung zu einem AfD-Antrag jedenfalls keinen Gefallen getan. Sie können höchstens noch darauf hoffen, dass der Oberbürgermeister Dirk Hilbert dem Beschluss aus Rechtsgründen widersprechen wird**.

Symbolbild: OB Dirk Hilbert am 13. Februar vor der goldenen Pforte.

Der Oberbürgermeister äußerte sich zum 13. Februar 2024 sinngemäß:

In einer Demokratie sei es wichtig zusammen zu stehen. Aber Demos #GegenRechts reichen nicht aus. Auch die NSDAP kam durch demokratische Wahlen an die Macht. Wenn alte und neue Nazis die Demokratie angreifen, müsse sich die wehrhafte Demokratie auch an den Wahlurnen zeigen.

Heute möchte man ergänzen:

Die NSDAP wurde zudem durch Abstimmungsverhalten rechts der Sozialdemokratie in Parlamenten normalisiert.

Die CDU und die FDP normalisieren eine rechtsextremistische und im Kern faschistische AfD. Sie unterstützen eine Partei, welche die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen möchte und wieder eine „Volksgemeinschaft“ mit „einheitlichen Volkswillen“ schaffen möchte.


AfD-Bezahlkarte ohne Essen und Trinken

Der AfD-Antrag beinhaltet die Forderung in Punkt 1 eine „Bezahlkarte anstatt Geldleistungen“ einzuführen. Im Punkt 2 wird dies weiter konkretisiert. Neben dem Ausschluss von Überweisungen und der Beschränkung auf Zahlungen innerhalb Deutschlands, sollen bestimmte Waren, Dienstleistungen, Angebote zusätzlich „gesperrt“ werden.

Den „Clou“ versteckte die faschistische AfD-Fraktion aber in einem Unterpunkt. Demnach müssen die Leistungen der Bezahlkarte weiter eingeschränkt werden und zwar auf notwendige „Bedarfe des täglichen Lebens„. Einigen mag dies als „Taschengeld“ oder „notwendiger persönlicher Bedarf“ bekannt sein. Der „notwendige persönliche Bedarf“ im AsylbLG wird definiert als „Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens.“

Die AfD will damit Leistungen für Ernährung, Kleidung und Gesundheitspflege kurzerhand streichen. Und CDU und FDP stimmen dem zu!

Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass die aktuelle Regelung zu § 3 AsylbLG bei Asylbewerber:innen lediglich vorsieht, dass die Leistungen des persönlichen Bedarfs als Bargeldleistung zu erbringen ist, oder bei Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften als Sachleistungen erbracht werden können. Eine unbare Abrechnung oder Wertgutscheine sieht das Gesetz gerade nicht vor. Mit der nun beschlossen „AfD-Bezahlkarte“ sollen Asylbewerber künftig 0 € zur Verfügung gestellt werden.

Ausschnitt des AfD-Antrages:

Erläuterung Grundleistungen AsylbLG:

Weitere Quellen:

AsylbLG 2014

https://www.berlin.de/sen/soziales/service/berliner-sozialrecht/kategorie/rundschreiben/2020_25-1026674.php

https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3.html


*Beitrag am 23.03.2024 ergänzt um Statement KV-Vorsitzender CDU Dresden

**Mit Schreiben vom 28.03.2024 hat OB Hilbert dem Beschluss für eine Bezahlkarte widersprochen. Über den AfD-Antrag muss der Stadtrat am 18.04.24 erneut beschließen.

Quelle: LH Dresden

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