Maximilian Krah und der AfD Bundesvorstand

Argumente für ein Parteiverbot

Dr. Maximillian Krah ist Spitzenkandidat der rechtsextremen Alternative für Deutschland (AfD) zur EU-Wahl und Mitglied im Bundesvorstand der Partei. Bis 2016 war er ein unbedeutendes Mitglied der CDU in Dresden. Mittlerweile bezeichnet er sich und seine Politik als explizit „rechts“.

Einleitung

Maximilian Krah wurde im Juni 2022 als Beisitzer in den Bundesvorstand der AfD gewählt und im Juli 2023 zum Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl 2024¹ ². Der Bundesvorstand der AfD leitet die Partei lt. Satzung. Krah gehört damit zu den herausgehobenen Führungspersönlichkeiten innerhalb der AfD.

Auch im Landesvorstand des Landesverband Sachsens der AfD nahm Krah eine Führungsposition ein. 2018 wurde er als einer von drei Personen zum stellv. Vorsitzenden gewählt³. 2020 wurde er nicht mehr in den Landesvorstand gewählt und verlor zudem bei der Wahl zum Bundesvorstand der AfD als Beisitzer gegen Jana Cotar⁴.

Zuzurechnen ist einer Partei grundsätzlich die Tätigkeit ihrer Organe, besonders der Parteiführung und leitender Funktionäre (vgl. Streinz, a.a.O., Art. 21 Rn. 237; Morlok, a.a.O., Art. 21 Rn. 152 <Fn. 535>) [BVerfG, Urteil vom 17.01.2017, Az: 2 BvB 1/13, RdNr. 562].“

Seine Äußerungen sind somit der Partei AfD zuzurechnen. Auf einen Billigung oder Duldung durch die Partei kommt es gerade nicht an [BVerfG, a.a.O., RdNr. 563]. Maximilian Krah ist jedenfalls kein einfaches Parteimitglied. Dies gilt für den Zeitraum 2018 bis 2020 und ab 2022.

Er vertritt als Beisitzer auch tatsächlich die AfD nach außen, wie bei der Forderung nach <Remigration>:

Hierbei ist zu beachten, dass die Äußerungen aufgrund und nach den Recherchen von Correctiv zu „Geheimplan gegen Deutschland“ erfolgten. Die Äußerungen von Maximilian Krah, als Mitglied des Bundesvorstandes, und das Positionspapier zum Begriff <Remigration> waren eine Reaktion auf die Recherche, sowie die mediale Berichterstattung über diese.

Auch wenn das Wahlprogramm der AfD zur Europawahl 2024 von einem Parteitag verabschiedet wurde, so trägt es m.M.n. deutlich die Handschrift von Maximilian Krah. Als Spitzenkandidat der AfD zur Europawahl vertritt er jedenfalls das Europawahlprogramm nach außen hin und er hat i.d.R. einen „Führungsanspruch“ innerhalb der zu wählenden AfD-Delegation.

Das Europawahlprogramm

Wohl ganz in seinem Willen wurde von der AfD ein Europawahlprogramm verabschiedet, welches einen „Bund europäischer Nationen“ als Großraumordnung mit „Interventionsverbot für raumfremde Mächte“⁵ festschreibt. Neben nationalen Grenzschutz soll es an den Außengrenzen einen weiteren Grenzschutz, ggf. auch mit Militär, geben. Der „Bund europäischer Nationen“, als Bollwerk einer „europäischen Kultur christlicher Prägung“ und Heimat der „europiden bzw. weißen Rasse“, soll zur „Festung Europa“ ausgebaut werden.

Menschenrechte, Völkerrecht und „europäische Werte“ sollen ausgehebelt werden. Nationale Interessen, als Ausdruck der Souveränität ggü. „westlichen Werten“ und das Völkerrecht, stehen im Vordergrund. Lager in Afrika, Abschiebungen in Drittstaaten, illegale Push-Backs an der Grenze, Abschaffung der EU-Freizügigkeit, Remigration und Wiedereinführung der Wehrpflicht.

All dies soll nicht Teil der Europapolitik der AfD für und in der Europäischen Union sein. Maximillian Krah möchte dies als Spitzenkandidat der AfD für die Werbung und Vernetzung innerhalb der „Rechten“ in der EU nutzen. Er möchte für das Projekt „Festung Europa“ und „Bund europäischer Nationen“ werben. Mit Steuergeldern⁶ und einem Mandat als Abgeordneter des europäischen Parlaments.

Das Europawahlprogramm der AfD ist Ausdruck der politischen Überzeugung von Maximilian Krah, verabschiedet durch einen Bundesparteitag der AfD. Das Wahlprogramm schlägt auf das Grundsatzprogramm der AfD durch und ist auch bundespolitisch relevant.

Verhältnis zum Grundsatzprogramm

1.

„Wir halten die EU für nicht reformierbar und sehen sie als gescheitertes Projekt. Daher streben wir einen „Bund europäischer Nationen“ an[…]. [D]en europäischen Pol in der entstehenden multipolaren Weltordnung.“ EU-Wahlprogramm

„Sollten sich unsere grundlegenden Reformansätze im bestehenden System der EU nicht verwirklichen lassen, streben wir einen Austritt oder […] die Neugründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft an. […]Stabile demokratische Nationalstaaten sind das Fundament einer friedlichen Weltordnung.“ Grundsatzprogramm

Die AfD zielt damit auf eine Beseitigung der Europäischen Union, auf die Schaffung einer Großraumordnung ohne Bindung an das Völkerrecht⁷. Dieses Ziel kann(!) mit dem Grundgesetz unvereinbar sein. Eine eindeutige Rechtsprechung des BVerfG scheint es jedenfalls (noch) nicht zu geben. Es wäre jedoch mit dem Grundgesetz unvereinbar, soweit ein neues „Reich“ installiert werden soll und die Bundesrepublik Deutschland zu einer Verwaltungseinheit im „Reich“ degradiert wird. Dies gilt aber auch dann, wenn ein „rassischer“ oder „ethnischer“ Führungsanspruch Deutschlands postuliert werden würde und verschiedene Völker sich diesem hierarchisch unterzuordnen hätten.

Eine Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte im Sinne der „nationalsozialistischen Staatenlehre“ nach *Schmitt wäre jedenfalls auf die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

2.

Daher streben wir einen „Bund europäischer Nationen“ an[…].“ EU-Wahlprogramm

„Stattdessen treten wir dafür ein, die EU zurückzuführen zu […] lose verbundener Einzelstaaten in ihrem ursprünglichen Sinne.“ Grundsatzprogramm

3.

Grenzen müssen wieder als das verstanden werden, was sie sind: als Schutz vor Angriff und Vereinnahmung, als Unterscheidung von Eigenem und Fremdem, als Voraussetzung für souveräne Staatlichkeit. […]Ein wehrhaftes Deutschland ist unabdingbar für unsere Souveränität und Sicherheit in einer sich grundlegend ändernden Welt.“ EU-Wahlprogramm

Deutsche Grenzen schützen„, „Durch die Rückkehr zur Allgemeinen Wehrpflicht schaffen wir die Voraussetzungen dafür, […]dass sich das Bewusstsein für die wehrhafte Demokratie wiederbelebt[.]“ Grundsatzprogramm

Das EU-Wahlprogramm geht hier ebenfalls deutlich über das Grundsatzprogramm der AfD hinaus. Zudem wird im Kontrast zu 1. auch deutlich: Eine „multipolare Weltordnung“ wird nicht als „friedliche Weltordnung“ betrachtet, sodass Deutschland „wehrhaft“ werden müsste; auch um eigene Interessen durchsetzen zu können.

4.

Zum Schutz der europäischen Nationen und Kulturen muss die Masseneinwanderung beendet werden.„, „Zum Schutz unserer Freiheit, unserer Lebensweise und unserer Identität muss die irreguläre und illegale Masseneinwanderung aus kulturfremden Regionen nach Europa beendet werden.[…]“, „Remigration statt TalentabwerbungEU-Wahlprogramm

Wir setzen uns für eine maßvolle legale Einwanderung nach qualitativen Kriterien ein[…].“, „Die Einwanderung nach Europa muss so gesteuert werden, dass der Friede und die Identität des europäischen Kulturraumes und seiner Nationen gewahrt bleiben.[…]“, „Gelingende Integration fordert von Einwanderern jeden Alters nach einer angemessenen Zeit die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die Achtung und gelebte Bejahung unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie den Verdienst des eigenen Lebensunterhalts. Assimilation als weitestgehende Form der Integration ist zwar anzustreben, aber nicht erzwingbar.Grundsatzprogramm

Hinsichtlich dieser Passagen ergibt sich, dass das EU-Wahlprogramm in Teilen dem Grundsatzprogramm der AfD widerspricht. In dieser Ausprägung soll sich die „Festung Europa“ konstituieren. Eine kulturelle Integration wäre nur noch für Menschen aus Europa möglich und solchen, die als „Ähnliche“ angesehen werden.

5.

„Erforderlich ist ein strikter Grenzschutz, verbunden mit der Abweisung illegaler Migranten – soweit möglich an den Außengrenzen der EU, soweit nötig an der deutschen Grenze. Falls Asylbewerber trotz des Grenzschutzes nach Deutschland gelangen, müssen ihre Asylverfahren in einem dazu bereiten Drittstaat durchgeführt werden, wo sie im Falle der tatsächlichen Schutzbedürftigkeit auch Aufnahme finden („Ruanda-Modell“).“ EU-Wahlprogramm

Nach Anerkennung eines Schutzgrundes wird ihnen die sichere Reise nach Deutschland ermöglicht.“, „australischen Modell“ Grundsatzprogramm

Auch hier widerspricht das EU-Wahlprogramm dem Grundsatzprogramm der AfD. Zudem ist das „Ruanda-Modell“ kaum mit unserem Recht in Übereinstimmung zu bringen (vgl. Vereinigtes Königreich⁸).

Verhältnis zur Bundespolitik

Das Europawahlprogramm 2024 der AfD legt u.a. folgende Ziele mit unmittelbarer Auswirkung für Deutschland fest:

-Abschaffung der Europäischen Union,

-Schaffung eines „Bund europäischer Nationen“,

-„Festung Europa“ und nationaler Grenzschutz mit Beteiligung der Bundeswehr im Innern,

-Deutschland als Teil eines europäischen „Großraumes mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte“,

-Nichtbeachtung und Nichtanwedung des Völkerrechts,

-Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit Menschenwürde und Rechtsstaatprizip,

-Kündigung völkerrechtlicher Verträge,

-Abschaffung des Asylrechts in Deutschland,

-Wiedereinführung der Wehrpflicht und militärische Aufrüstung.

Das Europawahlprogramm 2024 ersetzt somit in Teilen das Grundsatzprogramm der AfD. Es ist zugleich Ausdruck der weiteren Radikalisierung der Gesamtpartei AfD und des Bundesvorstandes. Maximilian Krah schafft es somit in kürzester Zeit als Beisitzer im Bundesvorstand die Politik der AfD maßgeblich mitzugestalten. Als Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl 2024 nimmt er darüber hinaus eine Führungsposition in der AfD ein.

Schlussfolgerung

Es ist nicht übertrieben das Wahlprogramm zur Europawahl 2024 als offenen Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung, auf unsere Demokratie und den Rechtsstaat, sowie auf die Europäische Union und den Gedanken der Völkerverständigung zu bezeichnen.

Das Wahlprogramm trägt zudem die Handschrift von Maximilian Krah. Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Recherchen und Krahs belegte Äußerungen dort, wird die verfassungsfeindliche Einstellung der AfD auf Bundesebene unterstrichen.

Die Konzepte für eine „Festung Europa“, eines „Ethnopluralismus“ mit einem „Volkswillen“, das Ziel eines „homogenisierten deutschen Volkes“ unter Ausschluss „fremder Kultur“ und Religionen, wie Islam und Judentum, die Forderung das „Eigene über das Fremde; die Eigenen über die Fremden“ zu stellen, werden in Reden und Äußerungen, aber auch mittels Parteiprogrammen verfolgt.

Krah äußert sich regelmäßig antisemitisch (struktureller und sekundärer Antisemitismus), antifeministisch und verschwörungsideologisch. Dies dient auch zur Delegitimierung und Verächtlichmachung der Zivilgesellschaft, Vereinen und NGOs, staatlichen Einrichtungen, Regierungen und deren Entscheidungen, sowie Organisationen wie der EU, UNO, usw.

Der Islam, Migrant:innen und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund werden beständig verächtlich gemacht (Programme der AfD) und damit in ihrer Würde angegriffen. Dies gilt auch für politische Parteien und ihre Repräsentanten, wie insbesondere CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen.

Die CDU und „liberal-konservative“ will Maximilian Krah überwinden und die AfD, im Sinne eines „organisierten Willens“, an die Spitze einer „konservativen Revolution“ setzen. Mittels Wahlen und zivilen Ungehorsam, oder durch eine konservative Revolution, soll eine von „liberalen“ gereinigte konservative Kraft die Macht in Deutschland übernehmen. Das „geheime Deutschland“ soll auf dem aufgebaut werden, was noch da sei.

Eine Volksgemeinschaft als Schicksalsgemeinschaft soll mit „Gemeinsinn“ ausgestattet werden und durch „Moral und Tugenden“ einen kollektiven Willen zum „Gemeinwohl“ hin bilden. Mit diesem „Volkswillen“ soll ein „echter Nationalstaat“ geschaffen werden.

Es erscheint alles andere als fernliegend: In einem solchen Staat gebe es keine politischen Parteien und keine Parteindemokratie mehr. Da sich auch der Staat und seine Einrichtungen dem „Gemeinwohl“ unterzuordnen hätten, wäre auch die klassische Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative ausgehebelt.

Wer als „neue Elite“ Recht setzten und Gesetze erlassen würde, wie diese Elite legitimiert wäre, erscheint jedenfalls offen. Dies gilt ebenfalls für die Judikativ.

Maximilian Krah bietet damit eine Vielzahl an Beispielen für eine mögliche Beeinträchtigung bzw. Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Seine Äußerungen sind auch der Partei AfD zuzurechnen. Dies gilt jedenfalls ab seiner Wahl als Beisitzer in den Bundesvorstand. Wohl aber auch für die Zeit als stellv. Vorsitzender des LV Sachsen der AfD.

Weder die Partei AfD, die AfD-Bundessprecher, noch der Bundesvorstand distanzierte sich erkennbar von den Äußerungen Maximilian Krahs. Vielmehr wurde er in den Bundesvorstand als Beisitzer und zum Spitzenkandidaten für die Europawahl gewählt bzw. nominiert. Es kann somit von einer Unterstützung Krahs Positionen innerhalb der AfD gesprochen werden.

Krahs Äußerungen zeigen m.E. eine „aggressiv-kämpferische“, gegen die fdgo gerichtete Haltung. Krah und die AfD belegen auch ein gezieltes und planvolles Vorgehen zur Erreichung ihrer politischen Ziele. Sie sind von ihren Plänen und Zielen darauf ausgerichtet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Ihr Ziel ist es die Bundesrepublik Deutschland zugunsten eines „echten Nationalstaates“, mit einem homogenen „ethnisch deutschen Volk“, zu überwinden. Menschen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, mit einer anderen „Ethnie“ wären nach diesem Konzept „minderwertig“. Dies würde auch nationale Minderheiten in Deutschland betreffen und anerkannte Geflüchtete und staatenlose Menschen.

An die Stelle einer Parteindemokratie soll ein „Volkswille“ treten. „Gemeinsinn“ für das „ethnisch deutsche Volk“ würde zu „Gemeinwohl“ führen. Hierfür sei es u.a. notwendig alle Vorfahren zu ehren; ungeachtet ihrer möglichen Taten im Nationalsozialismus. Die Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus sei jedenfalls für „Deutsche“ in Osteuropa keine Befreiung gewesen.

Das „neue Deutschland“ soll seinen Platz in einem „Bund europäischer Nationen“ mit „Interventionsverbot für raumfremde Mächte“ einnehmen.

Eine Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus dürfte mehrfach belegbar sein.


*Schmitt: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Carl_Schmitt

https://www.dhm.de/lemo/biografie/carl-schmitt

Großraumordnung: BVerfG, Urteil vom 23.10.1952, Az: 1 BvB 1/51, RdNr. 195-199, 278


[1] https://de.m.wikipedia.org/wiki/Maximilian_Krah#

[2] https://www.afd.de/partei/bundesvorstand/

[3] https://afd-dd.de/der-neue-landesvorstand-der-afd-sachsen/

[4] https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-11/afd-bundesvorstand-parteitag-nachwahlen-schatzmeister

[5] https://www.endstation-rechts.de/news/nicht-nur-der-afd-aussenpolitik-grossraum-und-interventionsverbot

[6] https://www.europarl.europa.eu/news/de/faq/8/dienst-und-versorgungsbezuge

[7] Seiten 51ff: https://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1989_1_2_diner.pdf

[8] https://verfassungsblog.de/wenn-das-recht-versagt/#:~:text=Letzte%20Woche%20hat%20der%20oberste,bewilligt%20werden%20sollten.

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